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Keine Sonderabschreibung des Verpächters für verpachtete Einrichtungen
(1) Verpachtet ein Mineralölunternehmen Tankstellen an Personen, die die an den Tankstellen angebotenen Produkte als selbständige Handelsvertreter vertreiben, so sind regelmäßig weder die Tankstellen insgesamt nach einzelne dort befindliche Einrichtungen Betriebsstätten des Mineralölunternehmens (Anschluss an , BStBl 2006 II S. 84 = Kurzinfo StuB 2005 S. 904). (2) Die Inanspruchnahme der degressiven AfA-Methode setzt voraus, dass diese Methode in der Handelsbilanz zugrunde gelegt wird (Bestätigung des Senatsurteils vom – I R 17/89, BStBl II S. 681; Bezug: § 12 AO 1977; § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 2 EStG; § 1, § 2 Nr. 2, § 4 FördG).
Praxishinweise: Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach dem FördG ist u. a., dass das Wirtschaftsgut mindestens drei Jahre na...BStBl 2006 II S. 84