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4. Ansatz pauschaler Wertberichtigungen
Bei der Bilanzierung kann mit pauschalen Wertberichtigungen im Forderungsbestand gearbeitet werden. Solche ertragsteuerlich zulässigen pauschalen Wertberichtigungen führen allerdings gem. Abschn. 223 Abs. 5 Satz 7 UStR nicht zu einer Berichtigung nach § 17 Abs. 2 UStG.