BFH - VII R 39/03 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EGV 615/98 Art 5, EGV 615/98 Art 3, VO (EWG) Nr 805/68
Rechtsfrage
Ist Art. 1 VO Nr. 615/98 dahingehend auszulegen, dass die in der RL 91/628/EWG niedergelegten Vorschriften über den Schutz von Tieren beim Transport weder eine unmittelbare Wirkung haben noch über den örtlichen Geltungsbereich der RL hinaus, also bei Exporten in Drittländer, Anwendung finden? - Ist Art. 5 Abs. 6 VO Nr. 615/98 i.S. einer (objektiven) Risikoverteilung zwischen Exporteur und anderen Umständen zu interpretieren? - Ist der Begriff "nicht anzulasten" i.S. eines Fehlens von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit zu verstehen? - Ist Art. 5 VO Nr. 615/98 mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar, sofern er vorschreibt, dass bei Nichtvorlage eines Kontrollberichts der Exporteur den Anspruch auf die gesamte Ausfuhrerstattung verliert, obwohl die Einhaltung der Vorschriften zum Wohlbefinden der Tiere durch andere Unterlagen nachgewiesen worden ist?
Ausfuhrerstattung; Kontrollbericht
Fundstelle(n):
LAAAC-25178