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Umsatzsteuer; | Wohnraumvermietung an amerikanische Streitkräfte
Es sind Fälle bekannt geworden, bei denen die Vermieter bei der unmittelbaren Vermietung von Wohnräumen an Angehörige der amerikanischen Streitkräfte unter Verwendung von Mietvertragsvordrucken des Amerikanischen Wohnungsamtes (Housing Referral Office Rental Agreement) die USt-Befreiung und die USt-Vergütung in Form der Erstattung von Vorsteuerbeträgen erlangen wollten. Die Verwendung des Mietvertragvordrucks und die Bestätigung des Amerikanischen Wohnungsamtes sind für sich allein keine Gründe, die USt-Befreiung zu gewähren. In den bekannt gewordenen Fällen war unter Tz. 4 des Mustermietvertrags geregelt, daß das Amerikanische Wohnungsamt keine Mietpartei des Vertrags ist, sondern lediglich bestätigt, daß ein Mietvertrag vorliegt und die Nutzung der Wohnung durch amerikanische Soldaten ge...