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Einkommensteuer; | nachträgliche Anschaffungskosten auf eine wesentliche Beteiligung bei Finanzplan-Bürgschaften (§ 17 Abs. 2 und 4 EStG)
Fällt ein wesentlich beteiligter Gesellschafter mit einer Regreßforderung aus einer Bürgschaft für einen Kredit aus, der von vornherein in die Finanzplanung der Gesellschaft einbezogen war, sind entsprechend dem die Anschaffungskosten der Beteiligung um den Nennwert der Regreßforderung zu erhöhen (Fortführung der Rspr. zu den sog. Finanzplan-Darlehen).