BFH - VIII R 99/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: AO 1977 § 179 Abs 3, EStG § 32c, AO 1977 § 164, AO 1977 § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a
Rechtsfrage
Ist die Erteilung eines Ergänzungsbescheids gem. § 179 Abs. 3 AO 1977 mit der Feststellung, die gewerblichen Einkünfte i.S. des § 32c EStG betragen 0 DM (Euro), zulässig, wenn im ursprünglichen - unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden - Feststellungsbescheid die gewerblichen Einkünfte der Gesellschafter als solche ausgewiesen sind, die der Tarifbegrenzung nach § 32c EStG unterliegen, obwohl die Voraussetzungen für diese Vergünstigung unstreitig nicht vorliegen, nach einer Außenprüfung ein den Vorbehalt der Nachprüfung aufhebender geänderter Feststellungsbescheid ergeht, der bestandskräftig wird und keinen Vermerk enthält, wonach die Gewinnanteile der Tarifbegrenzung nach § 32c EStG unterliegen, die Veranlagungsfinanzämter aber gleichwohl fälschlicherweise die Tarifbegünstigung berücksichtigen?
Ergänzungsbescheid; Feststellung; Tarifbegrenzung; Vorbehalt der Nachprüfung
Fundstelle(n):
RAAAC-24888