BFH - VIII R 76/03 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 2 Abs 2 Nr 2, EStDV § 55 Abs 1 Nr 3, BerlinFG § 17 Abs 2, EStG § 20 Abs 1 Nr 7
Rechtsfrage
1. Einkunftserzielungsabsicht bei in Großbritannien abgeschlossenen kreditfinanzierten Rentenversicherungsverträgen gegen Einmalbeitrag und mehreren Bezugsberechtigten: Ist bei der Überschusserzielungsprognose der Ertragsanteil nach dem Lebensalter des (vorrangig bezugsberechtigten) Versicherungsnehmers (hier: Eltern) oder der nachrangig bezugsberechtigten Tochter zu bestimmen? - Dauer des Prognosezeitraums (nur voraussichtliche Lebenszeit der Eltern oder Einbeziehung der Lebenszeit der Tochter)?
2. Überschussprognose für ein kreditfinanziertes, im Jahr 1991 gewährtes Berlindarlehen, das durch eine noch anzusparende Lebensversicherung getilgt werden soll: Berücksichtigung der Steuerermäßigung nach § 17 Abs. 2 BerlinFG als Ertrag bei der Prognoserechnung? - Volle oder nur anteilige Berücksichtigung der Refinanzierungsaufwendungen aufgrund laufender Tilgung des Berlindarlehens?
Einkünfteerzielungsabsicht; Ertragsanteil; Kapitaleinkünfte; Prognosezeitraum; Rentenversicherung
Fundstelle(n):
MAAAC-24735