Leistungen aus Gruppenunfallversicherung Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit?
Leitsatz
Bei Leistungen aus einer Gruppenunfallversicherung, die der Arbeitgeber für Notärzte im Einsatz abgeschlossen hat, handelt
es sich dann nicht um Arbeitslohn, sondern um nicht steuerbaren Schadensersatz für erlittenen Gesundheitsschaden, wenn der
Notarzt sich bei einem Einsatz verletzt und aufgrund dieses Ereignisses eine Versicherungsleistung an ihn ausbezahlt wird,
die keinen Lohnersatz darstellt, sondern dem Zweck dient, Einnahmeausfälle des verunglückten Notarztes zu ersetzen. Die Versicherungsleistung
ist in einem solchen Fall nicht Entgelt für eine von dem Notarzt geleistete Tätigkeit, sondern der Ausgleich dafür, dass der
Notarzt einen verbleibenden Körperschaden erlitten hatte.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): SAAAC-24691
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 28.09.2006 - 1 K 1854/05
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