BFH - VIII R 70/01 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3, DA-FamEStG 63.3.6.3.2 Abs 6, BGB § 1602 Abs 1
Rechtsfrage
Ist bei der Prüfung, ob ein volljähriges zu 60 v.H. behindertes Kind außerstande ist sich selbst zu unterhalten, auf dessen allgemeinen Grundbedarf (Existenzminimum) abzustellen und deshalb vorhandenes Kindesvermögen nach dem Gleichheitsgrundsatz wie bei nicht behinderten Kindern für die Gewährung des Kindergeldes nicht anzusetzen oder gebietet die Bedürftigkeitsregelung des zivilen Unterhaltsrechts (§ 1602 Abs. 1 BGB) grundsätzlich den Einsatz des eigenen Vermögens zur Deckung des Lebensbedarfs?
Behinderter; Kindergeld; Selbstunterhalt; Vermögen
Fundstelle(n):
WAAAC-24655