Ist das Finanzamt aufgrund seiner Auffassung, wonach geleaste Ferraris bei einem Einzelhandel mit überwiegend gebrauchten
PKW's und einer Reparaturwerkstatt von Nutzfahrzeugen nicht bereits ihrer Natur nach betriebliche Kraftfahrzeuge sind, zu
dem Ergebnis gekommen, die Leasingraten als „unangemessene” Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG zu behandeln,
so werden mit dem Vorbringen des Klägers, er habe in den Handel mit italienischen Luxusfahrzeugen einsteigen, an die Marktöffentlichkeit
herantreten wollen und u.a. dazu eine GmbH mit einem Geschäftspartner gegründet, allenfalls Gründe vorgetragen, warum die
Kosten für die Ferraris angemessene Betriebsausgaben der GmbH sein könnten, nicht aber Gründe, warum es sich um Betriebsausgaben
gerade für das Einzelunternehmen des Klägers handeln könnte.
Fundstelle(n): YAAAC-24650
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 26.01.2006 - 1 K 1637/03
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