Nachträgliches Bekanntwerden des Sanierungsvertrags
Anlaufhemmung der Festetzungsfrist bei Nichterfüllung der Anzeigepflichten
Leitsatz
Schließen Erwerber und Veräußerer eines Grundstücks neben dem Grundstückskaufvertrag auch einen Sanierungsvertrag, der mit
dem Kaufvertrag ein einheitliches Vertragswerk bildet, und zeigen weder die Beteiligten, noch der beurkundende Notar den Bauvertrag
gegenüber dem Finanzamt an, so ist das Finanzamt zur Änderung des Grunderwerbsteuerbescheides berechtigt, wenn es nachträglich
von dem Bauvertrag Kenntnis erhält. Der Beginn der Festsetzungsfrist ist wegen des pflichtwidrigen Unterlassens der Anzeige
nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO gehemmt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): UAAAC-24634
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FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 15.07.2004 - 3 K 371/03
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