Zerlegung der Gewerbesteuer nach der Summe der Arbeitslöhne
Leitsatz
Bei der Gewerbesteuermessbetragszerlegung geht es - vorbehaltlich eines offenbar unbilliges Ergebnisses - darum, dass die
Gemeinden, denen durch die Ansässigkeit der Arbeitnehmer einer Betriebsstätte auf ihrem Gebiet Lasten erwachsen, am Gewerbesteueraufkommen
des Unternehmens beteiligt werden.
Für die Zulassung eines von der Regelzerlegung abweichenden Zerlegungsmaßstabes zugunsten der Standortgemeinden von Windkraftanlagen,
die von einem Unternehmen mit anderweitigem Geschäftssitz vertrieben werden, besteht kein Anlass, wenn die Herstellung, die
Errichtung, die Wartung und die Reparatur der Windkraftanlagen ausschließlich im Wege der Beauftragung in Standortnähe ansässiger
Unternehmer erfolgt.
Schädliche Umwelteinwirkungen, die Beeinträchtigungen der natürlichen Eigenart der Landschaft und ihres Erholungswerts sowie
die Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes sind sämtlich Belange, die ausschließlich im Rahmen der baurechtlichen Zulässigkeit
der Windkraftanlage zu berücksichtigen und zu gewichten sind.
Die Gewerbesteuerzerlegung soll weder einen Finanzausgleich zwischen den Gemeinden aufgrund unterschiedlichen Gewerbesteueraufkommens
ersetzen noch Wertverluste von Grundstücken oder Umsatzeinbußen von touristischen Unternehmen der gemeindeansässigen Bürger
ausgleichen.
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 1450 Nr. 18 PAAAC-24585
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 01.06.2006 - 15 K 5455/04 Zerl
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