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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 15 K 5455/04 Zerl EFG 2006 S. 1450 Nr. 18

Gesetze: GewStG § 28, GewStG § 29 Abs. 1, GewStG § 33 Abs. 1 Satz 1, BauGB § 35

Zerlegung der Gewerbesteuer nach der Summe der Arbeitslöhne

Leitsatz

  1. Bei der Gewerbesteuermessbetragszerlegung geht es - vorbehaltlich eines offenbar unbilliges Ergebnisses - darum, dass die Gemeinden, denen durch die Ansässigkeit der Arbeitnehmer einer Betriebsstätte auf ihrem Gebiet Lasten erwachsen, am Gewerbesteueraufkommen des Unternehmens beteiligt werden.

  2. Für die Zulassung eines von der Regelzerlegung abweichenden Zerlegungsmaßstabes zugunsten der Standortgemeinden von Windkraftanlagen, die von einem Unternehmen mit anderweitigem Geschäftssitz vertrieben werden, besteht kein Anlass, wenn die Herstellung, die Errichtung, die Wartung und die Reparatur der Windkraftanlagen ausschließlich im Wege der Beauftragung in Standortnähe ansässiger Unternehmer erfolgt.

  3. Schädliche Umwelteinwirkungen, die Beeinträchtigungen der natürlichen Eigenart der Landschaft und ihres Erholungswerts sowie die Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes sind sämtlich Belange, die ausschließlich im Rahmen der baurechtlichen Zulässigkeit der Windkraftanlage zu berücksichtigen und zu gewichten sind.

  4. Die Gewerbesteuerzerlegung soll weder einen Finanzausgleich zwischen den Gemeinden aufgrund unterschiedlichen Gewerbesteueraufkommens ersetzen noch Wertverluste von Grundstücken oder Umsatzeinbußen von touristischen Unternehmen der gemeindeansässigen Bürger ausgleichen.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1450 Nr. 18
PAAAC-24585

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 01.06.2006 - 15 K 5455/04 Zerl

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