BFH - VIII R 6/04 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 15 Abs 2, EStG § 21, AO § 350 J: 1977, AO § 367 Abs 2 S 2 J: 1977
Rechtsfrage
1. Gewerblicher Grundstückshandel einer Grundstücksgemeinschaft, deren Gemeinschafter in der Baubranche tätig sind, trotz Verkauf nur eines Objekts (Kaufhaus) aufgrund "besonderer Umstände" (bereits vor Fertigstellung Beauftragung eines Vermittlers mit dem Verkauf des Objekts; Abrechnung der von einem anderen Unternehmen der Gemeinschafter erbrachten Bauleistungen nicht wie unter fremden Dritten)?
2. War der Einspruch der Gemeinschafter mangels Beschwer unzulässig, wenn das FA den Verkauf des streitigen Objekts zunächst im Rahmen des Sonderbetriebsvermögens einer anderen Personengesellschaft der Gemeinschaft erfasst und für die Gemeinschaft in einem geänderten Feststellungsbescheid keine gewerblichen Einkünfte festgestellt, die Einkünfte aus dem streitigen Objekt nicht mehr angesetzt hat und die Gemeinschafter diesen geänderten Bescheid angefochten haben?
3. Setzte ein wirksamer Verböserungshinweis nach § 367 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 auch einen ausdrücklichen Hinweis auf die Möglichkeit der Rücknahme des Einspruchs voraus, wenn das FA im Einspruchsverfahren seine Rechtsauffassung wieder geändert hat und nunmehr von einer zutreffenden Erfassung der Einkünfte bei der Grundstücksgemeinschaft und von gewerblichen Einkünften der Gemeinschaft ausgegangen ist?
Beschwer; Einspruch; Gewerblicher Grundstückshandel; Grundstücksgemeinschaft; Verböserung
Fundstelle(n):
UAAAC-24514