BFH - VIII R 5/00 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 17 Abs 2, EStG § 6 Abs 1 Nr 5 Buchst b, AO 1977 § 39
Rechtsfrage
1. Berechnung des Gewinns aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung, in die zuvor (im Jahr 1991, vor der gesetzlichen Neuregelung von § 17 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 EStG 1992) eine andere wesentliche Beteiligung verdeckt eingelegt worden war: Sind die nachträglichen Anschaffungskosten infolge der verdeckten Einlage mit den historischen Anschaffungskosten oder mit dem gemeinen Wert der eingelegten wesentlichen Beteiligung anzusetzen (ggf. analoge Anwendung von § 6 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b EStG?)?
2. Wann geht bei der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung das wirtschaftliche Eigentum - als für die Besteuerung maßgeblicher Zeitpunkt - über, wenn der notarielle Verkaufsvertrag mit aufschiebender Wirkung bis zur Kaufpreiszahlung im übernächsten Jahr geschlossen wird, ansonsten aber die wesentlichen Gesellschafterrechte sofort auf den Erwerber übergehen (u.a. Gewinnbezugsrecht sowie Pflicht des Verkäufers, in Gesellschafterversammlungen im Sinne des Erwerbers abzustimmen)?
Anschaffungskosten; Veräußerungsgewinn; Verdeckte Einlage; Wesentliche Beteiligung; Wirtschaftliches Eigentum
Fundstelle(n):
NAAAC-24405