Führt eine der Veräußerung oder Aufgabe einer Personengesellschaft vorausgehende formwechselnde Umwandlung (hier einer GmbH in eine GmbH & Co. KG) zu einem Vermögensübergang i.S. des § 18 Abs. 4 UmwStG 1995? - Unterliegt der durch eine Veräußerung oder Aufgabe vor dem entstandene Gewinn der Gewerbesteuer? - Konnte der Gesetzgeber mit der Neufassung des § 18 Abs. 4 UmwStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 Regelungen nur mit Wirkung für die Zukunft treffen und nur insoweit seine Motivation klarstellen, so dass rückwirkend - d.h. für Veräußerungen bis zum - weder die Neufassung des § 18 Abs. 4 UmwStG noch dessen Begründung Wirkung entfalten?
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