In den Jahren 1995 bis 1997 pauschal für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit an die Gesellschafter-Geschäftsführer einer Rettungsdienst-GmbH ausgezahlte Zuschläge als verdeckte Gewinnausschüttungen oder als - nach § 3b EStG steuerfreier - Arbeitslohn: Sind die Finanzgerichte an die Übergangsregelung der Finanzverwaltung in BStBl I 1998, 1194 gebunden, wonach die BFH-Rechtsprechung zur Unvereinbarkeit von Zuschlägen nach § 3b EStG mit dem Aufgabenbild eines Geschäftsführers vor dem "keine nachteiligen steuerlichen Folgen ziehen" soll?
Billigkeit; Bindungswirkung; Geschäftsführer; Gesellschaft mbH; Verdeckte Gewinnausschüttung; Verwaltungsanweisung; Zuschlag
Fundstelle(n): QAAAC-24216
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Verfahrensverlauf | BFH - VIII R 33/02 - erledigt.
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