BFH - VIII R 32/04 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 17 Abs 1 J: 1990, EStG § 17 Abs 2 J: 1990, AO § 39 Abs 2 Nr 1 J: 1977
Rechtsfrage
Geht bei der Aufteilung einer geplanten Veräußerung einer 50-%igen GmbH-Beteiligung in zwei Veräußerungsschritte von je 25 %, um kurz nach Ablauf der Fünfjahresfrist des § 17 Abs. 1 EStG (seit der ersten Veräußerung) die zweite, nunmehr nicht mehr wesentliche 25-%ige Beteiligung steuerfrei veräußern zu können, das wirtschaftliche Eigentum bereits mit der ersten Veräußerung vollständig auf den Erwerber über, wenn beide Vertragsparteien aufgrund eines Andienungs- bzw. Ankaufrechts jederzeit die Übertragung der noch nicht übertragenen 25 %-Beteiligung herbeiführen können, die Gewinnbezugs- und Stimmrechte zwar beim Veräußerer bleiben, dieser als Minderheitsgesellschafter aber keine Gewinnausschüttung mehr durchsetzen kann, und bis zum zweiten Veräußerungsschritt tatsächlich auch keine Gewinnausschüttung mehr erhalten hat?
Anteilsveräußerung; GmbH; Wesentliche Beteiligung; Wirtschaftliches Eigentum
Fundstelle(n):
RAAAC-24207