BFH - VIII R 30/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: GewStG § 10a, GewStG § 2
Rechtsfrage
Ist die gewerbesteuerliche Unternehmensidentität bei einem Gewerbetreibenden (Franchisenehmer) auch dann gegeben, wenn eine Betriebsstätte geschlossen und in einer Entfernung von 600 km eine neue Betriebsstätte - unter Fortsetzung der gleichen Tätigkeit (Franchisekonzept) - eröffnet wird, jedoch das gesamte Anlagevermögen sowie der Warenbestand verkauft und kein Arbeitnehmer - bis auf den Marktleiter - übernommen wurde? - Kann folglich der vortragsfähige Gewerbeverlust nach § 10a GewStG auf die neu eröffnete Betriebsstätte übertragen werden?
Betriebsverlegung; Franchising; Gewerbeverlust
Fundstelle(n):
FAAAC-24182