BFH - VIII R 26/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: AO 1977 § 175 Abs 1 S 1 Nr 2, AO 1977 § 173 Abs 1 Nr 1, AO 1977 § 37 Abs 2, EStG § 70, EStG § 32 Abs 4 S 2, AO 1977 § 88
Rechtsfrage
Darf eine Kindergeldfestsetzung für ein in Berufsausbildung befindliches, volljähriges Kind auch dann noch nachträglich wegen Überschreitens der Einkünfte- und Bezügegrenze aufgehoben werden, wenn schon auf Grund des der Familienkasse zum Zeitpunkt der Kindergeldfestsetzung bekannten Sachverhalts eine Überschreitung des (anteiligen) Jahresgrenzbetrags zu prognostizieren war? - Hätte die Familienkasse bei ordnungsgemäßer Erfüllung ihrer Ermittlungspflichten sich z.B. durch Rückfrage beim Ausbildungsbetrieb über die Höhe von Sonderzuwendungen erkundigen müssen? - Rechtsgrundlage für den Aufhebungsbescheid (§ 173 oder § 175 Abs.1 Satz 1 Nr.2 AO 1977)?
Änderung; Aufhebung; Einkünfte und Bezüge; Ermittlungspflicht; Kindergeld
Fundstelle(n):
BAAAC-24140