BFH - VIII R 19/00 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: AO 1977 § 174 Abs 1, AO 1977 § 169 Abs 1, EStG § 20, EStG § 9 Abs 1 S 1
Rechtsfrage
Dürfen der bestandskräftige Steuerbescheid für ein Jahr - für das die reguläre Festsetzungsfrist bereits abgelaufen ist - aufgrund einer widerstreitenden Steuerfestsetzung geändert und der Verlust der Beteiligung bei der Ambros S.A. als Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige in den Vorjahren aufgrund der BFH-Rechtsprechung zu Ambros tatsächlich nicht zugeflossene "Scheinrenditen" versteuern musste?
Änderung; Bestandskraft; Festsetzungsfrist; Kapitalvermögen; Verjährung; Werbungskosten; Widerstreitende Steuerfestsetzung
Fundstelle(n):
LAAAC-24060