BFH - VIII R 1/01 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: AO 1977 § 165 Abs 1, AO 1977 § 165 Abs 2, EStG § 17 Abs 2 S 1
Rechtsfrage
1. Durfte das FA den Einkommensteuerbescheid auch dann vorläufig hinsichtlich der "Ermittlung der Einkünfte nach § 17 EStG" erlassen, wenn nur die Höhe des Veräußerungspreises, nicht aber die Höhe der Anschaffungskosten der wesentlichen Beteiligung ungewiss war?
2. Ist das FA in diesem Fall bei einer späteren, auf § 165 AO 1977 gestützten Änderung des Bescheids nicht nur zur Erfassung des zutreffenden - der Höhe nach zwischenzeitlich geänderten - Veräußerungspreises, sondern auch - auf Grund einer geänderten rechtlichen Beurteilung - zu einer Verminderung der bisher angesetzten (zuvor nicht streitigen) Anschaffungskosten auf die wesentliche Beteiligung berechtigt?
Änderung; Kapitalgesellschaft; Vorläufige Veranlagung; Vorläufigkeit; Wesentliche Beteiligung
Fundstelle(n):
WAAAC-23965