BFH - VIII R 10/00 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 6 Abs 1 Nr 5, EStG § 15 Abs 1 Nr 2, HGB § 230, FGO § 90a
Rechtsfrage
1. Zulässigkeit einer Entscheidung durch Gerichtsbescheid, wenn das FG einen Erörterungstermin abhält, auf eine mündliche Verhandlung verzichtet und die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zulässt?
2. Auf Druck der Gläubigerbanken durchgeführte Umwandlung eines Darlehens in eine atypisch stille Beteiligung beim Versuch der Sanierung einer überschuldeten Familien-GmbH & Co. KG: Ist diese Umwandlung als Sacheinlage in Form einer Forderungseinbringung des atypisch stillen Gesellschafters mit dem Nennwert oder - angesichts der Zahlungsunfähigkeit der KG - nur noch mit dem Teilwert von 0 DM anzusetzen? - Mit welchem Wert darf der ein halbes Jahr später aufgrund des Konkurses der KG eingetretene endgültige Verlust der Beteiligung bei dem atypisch stillen Gesellschafter berücksichtigt werden?
Bewertung; Forderung; Gerichtsbescheid; Gesellschafterdarlehen; Stille Gesellschaft; Teilwert; Verlust
Fundstelle(n):
HAAAC-23957