BFH - IX R 7/98 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: FGO § 5 Abs 3, FGO § 76 Abs 1, FGO § 96, AO § 41, AO § 42, EStG § 21 Abs 21 Nr 1, EStG § 12 Nr 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 1a
Rechtsfrage
1. Keine ordentliche Besetzung des FG-Senats i.S. von § 5 Abs. 3 FGO, wenn der Berichterstatter während der mündlichen Verhandlung den Sitzungssal für ca. fünf Minuten verläßt, obwohl die mündliche Verhandlung nicht unterbrochen worden war?
2. Hausübergabe auf Sohn gegen Einräumung bestimmter - durch Reallast gesicherter - Versorgungsleistungen und gleichzeitiger Rückanmietung (Zeitmietvertrag) der bisher genutzten EG-Räumlichkeiten sowie Bestellung eines (das EG betreffende, mit dem Ableben des Vaters wirksam werdendes) Wohnungs- und Mitbenutzungsrecht zugunsten des Bruder des Übernehmers als Scheingeschäft (§ 41 Abs. 2 AO) oder Nichtanerkennung des Mietvertrags aufgrund Fremdvergleichs oder Gestaltungsmißbrauch (§ 42 AO) - Abziehbarkeit der Versorgungsleistungen (monatliche Barzahlung, Betriebskosten) als dauernde Last ( § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG)?
Angehörige; Dauernde Last; Fremdvergleich; Gestaltungsmißbrauch; Mietvertrag; Scheingeschäft
Fundstelle(n):
RAAAC-23877