BFH - IX R 60/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 7 Abs 5, EStG § 11 Abs 1, EStG § 21 Abs 1 Nr 1
Rechtsfrage
Steuerrechtliche Behandlung von Zuschüssen und Darlehen nach dem sog. "Dritten Förderungsweg": Sind Zuschüsse nach dem "Dritten Förderungsweg" bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung stets im Jahr des Zuflusses als Einnahmen zu erfassen oder ist die AfA-Bemessungsgrundlage zu kürzen? - Besteht ein Wahlrecht dahingehend, dass anstelle von Einnahmen die AfA-Bemessungsgrundlage gekürzt wird (R 162 Abs. 2 EStR 1996 - 1998)? - Kann dann, wenn die Mittel aus dem "Dritten Förderungsweg" weder bei der AfA-Bemessungsgrundlage abgesetzt noch bei den Einnahmen erfasst wurden, nachträglich gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO oder § 164 Abs. 2 AO eine Kürzung der AfA-Bemessungsgrundlage vorgenommen werden?
Darlehen; Fördermittel; Zuschuss
Fundstelle(n):
MAAAC-23724