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BFH  - IX R 56/04 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 3b, LStR 1999 R 30 Abs 1 S 5

Rechtsfrage

Kann für Arbeiten an Wochenfeiertagen das in einem Tarifvertrag vorgesehene Wahlrecht für unterschiedliche Zeitzuschläge mit oder ohne Freizeitausgleich (35 bzw. 135 v.H.) dazu führen, dass, wenn kein Freizeitausgleich gewährt wird, der erhöhte Zuschlag insgesamt unter die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3b EStG fällt? - Ist die Erhöhung um 100 v.H. kein Zuschlag "für" tatsächlich geleistete Feiertagsarbeit sondern die Abgeltung für den nicht erhaltenen Freizeitausgleich?

Feiertags- und Nachtarbeit; Freizeitausgleich; Sonntags-; Wahlrecht; Zeitzuschlag

Fundstelle(n):
FAAAC-23693

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Verfahrensverlauf | BFH - IX R 56/04 - erledigt.

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