BFH - IX R 49/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 21 Abs 1 Nr 1
Rechtsfrage
Einkünfteermittlung/-Zurechnung bei teils fremdvermieteten, teils von Miteigentümer zu eigenen Wohnzwecken genutztem Gebäude - Ist bei einem A und B je zur Hälfte gehörendem Gebäude (Dreifamilienhaus mit drei gleichen Wohnungen, von denen die EG-Wohnung vom Miteigentümer B, die Wohnung im 1. OG von den Eltern der Gemeinschafter unentgeltlich und die Wohnung im 2. OG von Fremdmietern genutzt wird) für jede Wohneinheit getrennt der anteilige Werbungskosten-Überschuss zu ermitteln und sodann entsprechend den Miteigentumsanteilen zu verteilen? - Ist die Vermietung an den Miteigentümer B anzuerkennen und sind aus der Vermietung dieser Wohnung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu ermitteln? - Sind die Einkünfte aus der fremdvermieteten Wohnung im 2. OG nur dem Miteigentümer A zuzurechnen oder auf beide Miteigentümer je zur Hälfte zu verteilen? - Zulässigkeit einer gesonderten und einheitlichen Feststellung?
Einkünfteverteilung; Einkünftezurechnung; Gesamthand; Miteigentum
Fundstelle(n):
ZAAAC-23617