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Körperschaftsteuer; | Einkünfteerzielungsabsicht und damit Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei einem Lohnsteuerhilfeverein (§§ 1, 8, 47 KStG 1991)
Die Tatsache, daß Lohnsteuerhilfevereine gem. § 13 Abs. 1 StBerG Selbsthilfeeinrichtungen sein müssen, läßt nicht den Schluß zu, daß sie ihre Beratungstätigkeiten ohne Einkünfteerzielungsabsicht ausüben. Die Fiktion des § 2 Abs. 3 GewStG erweitert den Kreis der Gewerbebetriebe. Sie gilt jedoch ab dem VZ 1983 allenfalls noch für den Bereich der KSt, in dem das KStG hinsichtlich der Steuerpflicht an das Unterhalten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs anknüpft (). Der Senat stellt hierzu fest: Eine Gewinnerzielungsabsicht einer Selbsthilfeeinrichtung i. S. des § 13 Abs. 1 StBerG fehlt, wenn lediglich eine Deckung der Selbstkosten - einschließlich der Kosten der Erhaltung des der Tätigkeit dienenden Vermögens - angestrebt wird. Keine Deckung nur der Selbstkosten wird aber angestrebt, wenn auch Eigenkapital z....