Schuldzinsenabzug nach Wegfall der sog. großen Übergangsregelung - Inwieweit können nachträgliche Schuldzinsen noch nach Ablauf der Übergangsfrist des § 52 Abs. 21 EStG am steuerlich geltend gemacht werden? - Sind bei einem ausschließlich eigengenutzten Zweifamilienhaus die im Jahr 2000 aufgewandten Schuldzinsen für Darlehen, die während der Geltung der sog. großen Übergangsregelung in den Jahren 1986 bis 1998 zur Durchführung von Erhaltungsaufwendungen aufgenommen worden sind, entgegen dem (BStBl I 2001 S. 513) uneingeschränkt als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar?
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