Nutzungsumfang; Wohnung; Wohnzwecke
Rechtsfrage
Begriff der "eigenen Wohnungsnutzung" - In welchem Umfang muss eine Wohnung genutzt werden, damit eine förderungswürdige Nutzung zu Wohnzwecken i.S. von § 4 Satz 1 EigZulG vorliegt - Keine Eigenheimzulage, wenn eine Wohnung weder zum Kochen. zum Essen, zum Schlafen noch zur Körperpflege, sondern nur in der Freizeit, z.B. zum Fitness-Training oder zum Fernsehen mit Freunden genutzt wird?
Gesetze: EigZulG § 4
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 21.03.2006):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
- Urteil (durcherkannt)
Fundstelle(n):
YAAAC-23263