IAS 39 14 i.d.F. 22.09.2016
Ansatz und Ausbuchung
Erstmaliger Ansatz
14
Ein Unternehmen hat einen finanziellen Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit nur dann in seiner Bilanz anzusetzen, wenn es Vertragspartei des Finanzinstruments wird. (Zum marktüblichen Erwerb eines finanziellen Vermögenswertes siehe Paragraph 38.)
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
[MAAAD-15420]