Suchen
IAS 32 AG21

Anhang: Anleitungen zur Anwendung

Dieser Anhang ist Bestandteil des Standards.

Definitionen (Paragraphen 11-14)

Verträge über den Kauf oder Verkauf eines nicht finanziellen Postens (Paragraphen 8-10)

AG21 [1]

Sofern in IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden nichts anderes festgelegt ist, begründet ein Vertrag, der den Erhalt bzw. die Lieferung materieller Vermögenswerte enthält, weder einen finanziellen Vermögenswert bei der einen Vertragspartei noch eine finanzielle Verbindlichkeit bei der anderen, es sei denn, dass eine entsprechende Zahlung oder Teilzahlung auf einen Zeitpunkt nach Übertragung der materiellen Vermögenswerte verschoben wird. Dies ist beim Kauf oder Verkauf von Gütern mittels Handelskredit der Fall.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
PAAAD-19450

1Anm. d. Red.: Paragraph AG21 i. d. F. der VO v. 22. 9. 2016 (ABl EU Nr. L 295 S. 19) mit Wirkung v. 18. 11. 2016. Zur Anwendung siehe Paragraph 97Q.