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IAS 32 12

Definitionen (siehe auch Paragraphen A3–A23)

12

Die folgenden Begriffe sind in Anhang A von IFRS 9 oder in Paragraph 9 von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung definiert und werden im vorliegenden Standard mit den in IAS 39 und IFRS 9 angegebenen Bedeutungen verwendet:

Fortgeführte Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit,

Ausbuchung,

Derivat,

Effektivzinsmethode,

Finanzielle Garantie,

Finanzielle Verbindlichkeit, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird,

Feste Verpflichtung,

Künftige Transaktion,

Wirksamkeit der Absicherung,

Grundgeschäft,

Sicherungsinstrument,

Zu Handelszwecken gehalten,

Marktüblicher Kauf oder Verkauf,

Transaktionskosten.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAJ-51228

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