IAS 24 17

Angaben

Alle Unternehmen

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Ein Unternehmen hat die Vergütung der Mitglieder seines Managements in Schlüsselpositionen sowohl insgesamt als auch gesondert für jede der folgenden Kategorien anzugeben:

(a)

kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer,

(b)

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses,

(c)

andere langfristig fällige Leistungen,

(d)

Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und

(e)

anteilsbasierte Vergütungen.

Fundstelle(n):
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VAAAJ-50148