Anhang A: Anwendungsleitlinien Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des Standards.
Umtauschbarkeit
Schritt 1: Beurteilung, ob eine Währung umtauschbar ist (Paragraphen 8 und 8A-8B)
Märkte oder Tauschmechanismen
A5
Bei der Beurteilung, ob eine Währung in eine andere Währung umtauschbar ist, hat ein Unternehmen nur Märkte oder Tauschmechanismen zu berücksichtigen, bei denen eine Transaktion zum Umtausch der Währung in die andere Währung durchsetzbare Rechte und Pflichten begründen würde. Die Durchsetzbarkeit ist eine Frage des Rechts. Ob eine Tauschtransaktion bei einem Markt oder Tauschmechanismus durchsetzbare Rechte und Verpflichtungen begründen würde, hängt von den jeweiligen Fakten und Umständen ab.
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QAAAJ-50099