IAS 21 A18

Anhang A: Anwendungsleitlinien Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des Standards.

Umtauschbarkeit

Angaben, wenn eine Währung nicht umtauschbar ist

A18

Ein Unternehmen hat zu erwägen, wie detailliert die Angaben sein müssen, damit die mit den Angabepflichten in Paragraph 57A verfolgte Zielsetzung erreicht ist. Ein Unternehmen hat die in den Paragraphen A19–A20 genannten Angaben und alle etwaigen zusätzlichen Angaben zu machen, die zur Erfüllung der Angabepflichten in Paragraph 57A erforderlich sind.

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QAAAJ-50099