IAS 21 A11

Anhang A: Anwendungsleitlinien Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des Standards.

Umtauschbarkeit

Schritt 2: Schätzung des Kassakurses, wenn eine Währung nicht umtauschbar ist (Paragraph 19A)

A11

In diesem Standard wird nicht festgelegt, wie ein Unternehmen den Kassakurs zu schätzen hat, um das in Paragraph 19A genannte Ziel zu erreichen. Ein Unternehmen kann einen beobachtbaren Wechselkurs ohne Anpassung (siehe die Paragraphen A12-A16) oder ein anderes Schätzverfahren (siehe Paragraph A17) verwenden.

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QAAAJ-50099