IAS 21 8A

Definitionen

Ausführungen zu den Definitionen

Umtauschbarkeit (Paragraphen A2–A10)

8A

Die Beurteilung, ob eine Währung in eine andere Währung umtauschbar ist, nimmt ein Unternehmen

(a)

zum Bewertungsstichtag und

(b)

für einen bestimmten Zweck vor.

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QAAAJ-50099