IAS 21 8A
Definitionen
Ausführungen zu den Definitionen
Umtauschbarkeit (Paragraphen A2–A10)
8A
Die Beurteilung, ob eine Währung in eine andere Währung umtauschbar ist, nimmt ein Unternehmen
(a)
zum Bewertungsstichtag und
(b)
für einen bestimmten Zweck vor.
Fundstelle(n):
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QAAAJ-50099