IAS 21 48D
Verwendung einer anderen Darstellungswährung als der funktionalen Währung
Abgang oder Teilabgang eines ausländischen Geschäftsbetriebs
48D
Ein Teilabgang eines Anteils eines Unternehmens an einem ausländischen Geschäftsbetrieb ist jegliche Verringerung der Beteiligungsquote eines Unternehmens an einem ausländischen Geschäftsbetrieb; davon ausgenommen sind jene in Paragraph 48A dargestellten Verringerungen, die als Abgänge bilanziert werden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
QAAAJ-50099