IAS 16 81D

Zeitpunkt des Inkrafttretens

81D

Durch Verbesserungen an den IFRS, veröffentlicht im Mai 2008, wurden die Paragraphen 6 und 69 geändert und Paragraph 68A eingefügt. Diese Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderungen auf eine frühere Periode an, so hat es dies anzugeben und die entsprechenden Änderungen an IAS 7 Kapitalflussrechnung gleichzeitig anzuwenden.

Fundstelle(n):
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WAAAJ-49988