IAS 34 56

Zeitpunkt des Inkrafttretens

56

Durch die Jährlichen Verbesserungen an den IFRS-Standards Zyklus 2012–2014, veröffentlicht im September 2014, wurde Paragraph 16A geändert. Diese Änderung ist rückwirkend gemäß IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderung früher an, hat es dies anzugeben.

Fundstelle(n):
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FAAAD-01570