IAS 34 5

Inhalt eines Zwischenberichts

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IAS 1 definiert für einen vollständigen Abschluss folgende Bestandteile:

(a)

eine Bilanz zum Abschlussstichtag,

(b)

eine Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis („Gesamtergebnisrechnung“) für die Periode,

(c)

eine Eigenkapitalveränderungsrechnung für die Periode,

(d)

eine Kapitalflussrechnung für die Periode,

(e)

den Anhang einschließlich wesentlicher Angaben zu Rechnungslegungsmethoden und sonstiger Erläuterungen,

(ea)

Vergleichsinformationen für die vorangegangene Periode gemäß den Paragraphen 38 und 38A von IAS 1 und

(f)

eine Bilanz zu Beginn der vorangegangenen Periode, wenn ein Unternehmen eine Rechnungslegungsmethode rückwirkend anwendet oder Posten im Abschluss rückwirkend anpasst oder gemäß den Paragraphen 40A– 40D von IAS 1 umgliedert.

Ein Unternehmen kann für diese Bestandteile andere Bezeichnungen als die in diesem Standard vorgesehenen Begriffe verwenden. So kann ein Unternehmen beispielsweise die Bezeichnung „Gesamtergebnisrechnung“ anstelle von „Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis“ verwenden.

Fundstelle(n):
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FAAAD-01570