IAS 34 29

Erfassung und Bewertung

Dieselben Rechnungslegungsmethoden wie im jährlichen Abschluss

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Durch die Vorschrift, dass ein Unternehmen dieselben Rechnungslegungsmethoden in seinen Zwischenabschlüssen wie in seinen Abschlüssen eines Geschäftsjahrs anzuwenden hat, könnte der Eindruck entstehen, dass Bewertungen in der Zwischenberichtsperiode so vorgenommen werden, als ob jede Zwischenberichtsperiode als unabhängige Berichterstattungsperiode alleine zu betrachten wäre. Bei der Vorschrift, dass die Häufigkeit der Berichterstattung eines Unternehmens nicht die Bewertung seiner Jahresergebnisse beeinflussen darf, erkennt Paragraph 28 jedoch an, dass eine Zwischenberichtsperiode Teil eines umfassenderen Geschäftsjahrs ist. Unterjährige Bewertungen vom Beginn des Geschäftsjahrs bis zum Zwischenberichtstermin können die Änderungen von Schätzungen von Beträgen einschließen, die in früheren Zwischenberichtsperioden des aktuellen Geschäftsjahrs berichtet wurden. Dennoch sind die Grundsätze zur Erfassung von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen und Aufwendungen für die Zwischenberichtsperioden dieselben wie in den Jahresabschlüssen.

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FAAAD-01570