Zeitpunkt des Inkrafttretens
29D
Durch die Jährlichen Verbesserungen an den IFRS-Standards, Zyklus 2015–2017, veröffentlicht im Dezember 2017, wurde Paragraph 14 geändert und Paragraph 28A eingefügt. Diese Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderungen zu einem früheren Zeitpunkt an, hat es dies anzugeben.
Fundstelle(n):
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SAAAJ-50136