IAS 23 26

Angaben

26

Ein Unternehmen hat Folgendes anzugeben:

(a)

den Betrag der in der Periode aktivierten Fremdkapitalkosten und

(b)

den Finanzierungskostensatz, der bei der Bestimmung der aktivierbaren Fremdkapitalkosten zugrunde gelegt worden ist.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAJ-50136