IAS 23 29A
Zeitpunkt des Inkrafttretens
29A
Durch die Verbesserungen der IFRS, veröffentlicht im Mai 2008, wurde Paragraph 6 geändert. Diese Änderung ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderung auf eine frühere Periode an, hat es dies anzugeben.
Fundstelle(n):
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SAAAJ-50136