IAS 20 7

Zuwendungen der öffentlichen Hand

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Eine Erfassung von Zuwendungen der öffentlichen Hand, einschließlich nicht monetärer Zuwendungen zum beizulegenden Zeitwert, erfolgt nur dann, wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass

(a)

das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird und

(b)

die Zuwendungen gewährt werden.

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MAAAJ-50096