IAS 20 24
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Darstellung von Zuwendungen für Vermögenswerte
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Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte, einschließlich nicht monetärer Zuwendungen zum beizulegenden Zeitwert, sind in der Bilanz entweder als passivischer Abgrenzungsposten darzustellen oder bei der Bestimmung des Buchwerts des Vermögenswerts abzusetzen.
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MAAAJ-50096