IAS 12 98K
Zeitpunkt des Inkrafttretens
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Die Verlautbarung Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einem einzigen Geschäftsvorfall entstehen ist auf Geschäftsvorfälle anzuwenden, die bei oder nach Beginn der frühesten dargestellten Vergleichsperiode eintreten.
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CAAAJ-49866