IAS 12 62

Ansatz tatsächlicher und latenter Steuern

Posten, die außerhalb des Gewinns oder Verlusts erfasst werden

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Die International Financial Reporting Standards verlangen oder erlauben die Erfassung bestimmter Posten im sonstigen Ergebnis. Beispiele solcher Posten sind:

(a)

eine Änderung im Buchwert infolge einer Neubewertung von Sachanlagen (siehe IAS 16) und

(b)

(weggefallen)

(c)

Währungsdifferenzen infolge einer Umrechnung des Abschlusses eines ausländischen Geschäftsbetriebs (siehe IAS 21).

(d)

(weggefallen)

Fundstelle(n):
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CAAAJ-49866