BFH - IV R 67/04 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 15a Abs 3 S 1, EStG § 52 Abs 19 S 3 Nr 3 Buchst b, EStDV § 82f
Rechtsfrage
Höhe der Zurechnungsbeträge gemäß § 15a Abs. 3 Satz 1 i.V. m. § 52 Abs. 19 Satz 3 Nr. 3 Buchst. b EStG 1997: Konnte den in 1996 beigetretenen Kommanditisten einer in 1995 gegründeten KG, deren Unternehmensgegenstand der Betrieb eines Seeschiffes ist, denen in 1996 für durch Sonderabschreibungen nach § 82f EStDV entstandene Verluste jeweils 125 % der geleisteten Einlagen als ausgleichs- und abzugsfähige Verluste zugerechnet wurden, und die in 1997 einen Teil der geleisteten Einlagen wieder entnommen haben und dadurch sich deren negative Kapitalkonten erhöhten, in 1997 125 % der Einlageminderung als Gewinn zugerechnet werden?
Einlageminderung; Kommanditist; Schiff; Sonderabschreibung; Verlustausgleich
Fundstelle(n):
HAAAC-23033